Ratgeber
Sperrmüll anmelden: So funktioniert es in Deutschland
Sperrmüll melden Sie bei dem Entsorger an, der in Ihrer Stadt für Haushaltsabfälle zuständig ist – Kosten, Freimengen und Wege legt jeder Entsorger selbst fest. Diese Seite erklärt, was überall gleich ist. Was in Ihrer Stadt gilt, steht auf der jeweiligen Stadtseite.
Wer ist zuständig?
Abfälle aus privaten Haushalten müssen Sie dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen (KrWG § 17). Wer das ist, bestimmt das Landesrecht – je nach Ort die Stadt mit einem eigenen Betrieb, ein Kreis oder ein Zweckverband, der oft ein Unternehmen mit der Abfuhr beauftragt. Sperrmüll müssen diese Träger getrennt sammeln, so dass Teile wiederverwendet oder recycelt werden können (KrWG § 20).
Deshalb gibt es keine bundesweite Sperrmüll-Regel: Ob die Abholung kostenlos ist, wie viel Sie rausstellen dürfen und wie lange Sie warten, steht in der Abfall- und Gebührensatzung Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. Die Tabelle unten zeigt, wie unterschiedlich das schon zwischen Nachbarstädten ist.
Ablauf einer Anmeldung
In allen zehn Städten, die wir bisher erfasst haben, können Sie Sperrmüll online anmelden. Telefon, App, E-Mail oder eine Sperrmüllkarte kommen je nach Stadt hinzu – aber nicht überall: Euskirchen verlangt eine schriftliche Anmeldung, in Remscheid geht es nur per Karte oder online.
Danach gibt es zwei Modelle:
- Abholung auf Abruf: Sie bekommen einen eigenen Termin. Wie lange das dauert, ist sehr verschieden – in Oberhausen meist höchstens zwei Wochen, in Köln rund drei Wochen Vorlauf, in Remscheid im Schnitt drei bis vier Wochen.
- Feste Termine: In Wuppertal gibt es feste Sperrmülltermine je Straße laut Abfallkalender, in Euskirchen einmal im Monat nach Bezirk mit Anmeldeschluss.
Meist dürfen Sie ab dem Vorabend rausstellen, in manchen Städten erst am Abfuhrtag selbst (etwa in Remscheid). Spätestens um 6 oder 7 Uhr am Abfuhrtag muss alles stehen – die genaue Regel steht auf jeder Stadtseite. Mehrere Städte holen Holz, Metall oder Elektrogeräte mit eigenen Fahrzeugen ab – dann müssen diese Teile getrennt stehen, etwa in Düsseldorf, Hannover und Ratingen.
Kostenlos ist die normale Abholung in neun der zehn Städte; in Düsseldorf sind bis 2 m³ frei, jeder weitere Kubikmeter kostet. Wer schneller abholen lassen will, kann in vielen Städten einen Express gegen Gebühr buchen.
Elektrogeräte sind kein Sperrmüll
Alte Elektrogeräte – vom Kühlschrank bis zum Toaster – müssen getrennt vom übrigen Abfall abgegeben werden (ElektroG § 10). Das Umweltbundesamt nennt ausdrücklich: nicht in den Restmüll, nicht in den Sperrmüll, nicht in die gelbe Tonne (UBA).
Sie haben drei Wege:
- Sammelstelle des Entsorgers (Wertstoffhof): Die Entsorgungsträger müssen solche Stellen einrichten, und das Abgeben darf dort nichts kosten (ElektroG § 13).
- Abholung: Eine Abholung zu Hause ist im Gesetz nur eine Kann-Regel (ElektroG § 13). Manche Kommunen bieten sie neben der Sperrmüllabholung an, teils nach Anmeldung und gegen Gebühr (UBA) – die Stadtseiten nennen, wie es bei Ihnen läuft.
- Handel: Elektrofachmärkte ab 400 m² Elektro-Verkaufsfläche und Lebensmittelmärkte ab 800 m², die Elektrogeräte anbieten, nehmen beim Kauf eines neuen Geräts ein gleichartiges Altgerät kostenlos zurück, bei Lieferung auch an der Haustür. Kleine Geräte bis 25 cm Kantenlänge geben Sie dort auch ohne Neukauf ab, bis zu drei Stück je Geräteart. Das gilt auch für den Onlinehandel (ElektroG § 17).
Vorher: Batterien, Lampen, Daten
Batterien und Lampen, die sich ohne Zerstörung herausnehmen lassen, müssen Sie vor der Abgabe aus dem Gerät entfernen (ElektroG § 10). Altbatterien gehören weder in den Hausmüll noch in die gelbe Tonne (UBA). Seit dem 7. Oktober 2025 regelt das Batterierecht-Durchführungsgesetz die Rückgabe: getrennt erfassen (BattDG § 6), kostenlos zurück an den Handel, der solche Batterien führt (BattDG § 14), oder an die Sammelstelle Ihres Entsorgers (BattDG § 15).
Persönliche Daten auf Handy, Laptop oder Festplatte löschen Sie selbst – das liegt in Ihrer Verantwortung (ElektroG § 18, UBA).
Gehört es überhaupt in den Sperrmüll?
Ob ein Gegenstand Sperrmüll ist oder auf den Wertstoffhof, zur Schadstoffannahme oder in die Tonne gehört, prüfen Sie mit dem Werkzeug Was darf in den Sperrmüll?.
So regeln es die Städte
| Stadt | Kostenlos | Freimenge | Wartezeit |
|---|---|---|---|
| Berlin | nein | Abholung nie gratis; Hof: 3 m³/Tag frei | Express ≤5, Standard 6–15 Werktage |
| Bonn | ja | Flexibler Termin bis 5 m³ | 3 feste Termine + 1 nach Vereinbarung |
| Dortmund | nein | ca. ein Zimmer je Abholung | Termin nach Bezirksplan; Wunsch ab 3 WT |
| Düsseldorf | teilweise | 2 m³ pro Abholung | auf Abruf, Termin sofort online |
| Duisburg | ja | haushaltsübliche Menge (ohne m³) | meist innerhalb von 14 Tagen |
| Essen | ja | ca. 1 m³ + 2 E-Großgeräte/Termin | Termin auf Abruf, Dauer nicht genannt |
| Euskirchen | ja | bis 4 m³ je Haushalt | feste Monatstermine nach Bezirk |
| Frankfurt am Main | ja | 10 m³ je Abholung | ca. 10 Arbeitstage |
| Freiburg im Breisgau | teilweise | 4 m³/Jahr (2 × 2 oder 1 × 4 m³) | bis zu 4 Wochen, Express 1 Woche |
| Hamburg | nein | keine; Fallgebühr deckt bis 8 m³ | Termin nach Absprache, SPRINT Folgetag |
| Hannover | ja | 5 m³ je Abholung | auf Abruf, Express am nächsten Werktag |
| Köln | ja | bis 3 m³ je Abholung | ca. 3 Wochen Vorlauf |
| München | nein | Abholung: keine; Hof: 2 m³/Tag frei | aktuell 1–2 Wochen |
| Neuss | ja | max. 3 m³ je Abholung | Auf Abruf, Termin von der AWL |
| Oberhausen | ja | wird geprüft | auf Abruf, meist max. 14 Tage |
| Ratingen | ja | Raummöblierung, ca. 4 m × 1 m | auf Abruf, Wunschtermin online |
| Remscheid | ja | Bis ca. Einrichtung von 2 Räumen | Ø 3–4 Wochen, Termin per E-Mail |
| Stuttgart | teilweise | 3 m³ je Abholung (einmal 6 m³) | ca. 3–6 Wochen, Express 2 Arbeitstage |
| Wuppertal | ja | ca. 1 Zimmereinrichtung | feste Termine laut Abfallkalender |
Quellen der Tabelle: die jeweilige Stadtseite (unten dort alle Belege).
Quellen und Stand
Stand: 21.10.2026 · 11 Quellen (Gesetze, Umweltbundesamt); die Tabelle stützt sich auf die Belege der Stadtseiten
Alle Quellen des Ratgebers mit Abrufdatum
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) § 17 · abgerufen 21.10.2026
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) § 20 · abgerufen 21.10.2026
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) § 10 · abgerufen 21.10.2026
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) § 13 · abgerufen 21.10.2026
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) § 17 · abgerufen 21.10.2026
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) § 18 · abgerufen 21.10.2026
- Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) § 6 · abgerufen 21.10.2026
- Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) § 14 · abgerufen 21.10.2026
- Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) § 15 · abgerufen 21.10.2026
- Umweltbundesamt: Wohin mit dem Elektroschrott? · abgerufen 21.10.2026
- Umweltbundesamt: Batterien · abgerufen 21.10.2026
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